Rechtsprechung
RG, 18.01.1921 - III 303/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriff des im Dienste erlittenen Betriebsunfalls im Sinne des § 1 des Beamtenunfallfürsorgegesetzes.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beamtenunfallfürsorgegesetz; Betriebsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 220
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58
Rechtsmittel
Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zur älteren, in Anlehnung an die Unfallversicherung gestalteten Unfallfürsorgegesetzgebung für Beamte war anerkannt, daß es nicht auf die betriebseigentümlichen Gefahren ankomme, sondern auf die konkrete Unfallgefahr, welcher der Beamte am Ort und zur Zeit seiner Beschädigung ausgesetzt ist (so RGZ 81, 55 [58] zum Preuß. Gesetz betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen vom 2. Juni 1902 - GS. S. 153 - u. RGZ 101, 220 zum Unfallfürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes vom 18. Juni 1901 - RGBl. S. 211 -).